Approbation

Bei der Approbation handelt es sich um die staatliche Zulassung zu den akademischen Heilberufen. Darunter fallen Ärzte, Psychotherapeuten und Apotheker. Die entsprechenden Approbationsordnungen beschreiben die Ausbildung für den jeweiligen Beruf und umfassen Mindestdauer, Ablauf und Pflichtinhalte des Studiums. Darüber hinaus legen die Approbationsordnungen die Bedingungen für die staatlichen Prüfungen sowie weiterer Voraussetzungen für die Erteilung der Approbation fest.