Aufklärungsfehler

Das Arzthaftungsrecht stützt sich auf zwei Säulen: Die Behandlungsfehler und die Aufklärungsfehler. Beim Aufklärungsfehler hat der Arzt den Patienten umfassend über mögliche Risiken der Heilbehandlung aufzuklären. Auch darf dem Patienten nicht verschwiegen werden, dass eine Behandlung auch zur Verschlechterung seiner Situation führen kann, wobei die Aufklärung dergestalt sein muss, dass sich der Patient ein eigenes Bild über die Gefahren der Behandlung bilden kann. Nicht aufklären muss der Arzt beispielsweise über völlig ungewöhnliche, unvorhersehbare Folgen einer Operation oder allgemeine Risiken einer solchen. Folge einer mangelnden Aufklärung kann unter Umständen ein Schadensersatzanspruch des Patienten sein.