Betriebsänderung

Bei einer sog. Betriebsänderung kommt es zu einer vom Arbeitgeber herbeigeführte Neuausrichtung betrieblicher Abläufe, oder gar zu einer Stilllegung des Betriebs bzw. von Teilen des Betriebs. Da Betriebsänderungen in der Regel erhebliche wirtschaftliche Nachteile für die betroffenen Arbeitnehmer mit sich bringen, ist der Arbeitgeber bereits während des Planungsstadiums dazu verpflichtet den Betriebsrat zu informieren und die geplanten betrieblichen Änderungen mit ihm durchzugehen.