Haushaltsführungsschaden

Der Haushltsführungsschaden ist ein Schaden, der entsteht, sobald eine Person verletzungsbedingt nur noch teilweise oder gar nicht mehr im Stande ist, den Haushalt selbstständig zu führen. Die Pflicht zum Ersatz des Haushaltsführungsschadens ist dabei nicht nur auf Hausfrauen bzw. Hausmänner begrenzt, sondern gilt für jede Person, die anteilig an der Hausarbeit mitwirkt. Zu beachten ist jedoch, dass ausschließlich die verletzte Person Anspruch auf Ersatz des Haushaltsführungsschadens hat, weitere Personen, die durch das evtl. Ausfallen der verletzten Person mehrbelastet werden hingegen nicht.