Heil- und Kostenplan

Mit Hilfe eines sog. Heil- und Kostenplans (kurz auch HKP genannt) sollen für zahnärztlich-prothetische Leistungen geplante Zahnersatz-Versorgung samt voraussichtlich anfallender Kosten detailliert beschrieben werden. Somit erfüllt der Heil- und Kostenplan zwei Funktionen, indem er zum Einen die zahnärztliche Leistung schriftlich festhält und zum Anderen einen Kostenvoranschlag darstellt. Der Heil- und Kostenplan hat die Aufgabe, anfallende Kosten für den Zahlungspflichtigen überschaubar zu halten und darüber hinaus zu klären, ob Kosten von Patienten, der Krankenkasse, der Krankenversicherung oder dem Sozialamt zu tragen sind. Je nachdem, ob ein Patient gesetzlich oder privat versichert ist, werden Heil- und Kostenpläne unterschidlich erstellt.