Heilbehandlungskosten

Zu den Heilbehandlungskosten zählen sämtliche Kosten, die der Wiederherstellung der Gesundheit eines Geschädigten dienen, sofern sie nicht regelmäßig anfallen, sondern es sich nur um vorübergehende Aufwendungen handelt. Daher fallen unter Heilbehandlungskosten z.B. Mehrkosten für eine privatärztliche Behandlung, Kosten für einen Erholungsaufenthalt oder auch Telefon- und Besuchskosten. Grundsätzlich sind Heilbehandlungskosten erstattungspflichtig, solange die Behandlung auch tatsächlich durchgeführt wurde und medizinisch notwendig war. Eine fiktive Abrechnung auf Grundlage eines Kostenvoranschlags erfolgt üblicherweise nicht.