Praxisgemeinschaft

Bei einer Praxisgemeinschaft handelt es sich um den Zusammenschluss von zwei oder auch mehreren Ärzten, die Praxisräume und / oder Personal gemeinsam in Anspruch nehmen, aber sonst eine selbstständige Praxisführung übernehmen. Die Ärzte können dabei gleicher aber auch völlig verschiedener Fachrichtung sein. Der Begriff Praxisgemeinschaft ist nicht zu verwechseln mit Gemeinschaftspraxis. Bei einer Praxisgemscheinschaft üben die Ärzte ihre Tätigkeit nicht gemeinschaftlich aus, sondern bilden nur eine Kostengemeinschaft.