Schlichtungsverfahren

Sofern Patienten gegen einen behandelnden Arzt vorgehen möchten muss vor dem Arzthaftungsprozess geklärt werden, ob ein Behandlungsfehler vorliegt. Möglich ist nämlich auch eine Verschlimmerung einer Erkrankung trotz korrekter Behandlung. Diese vorprozessuale Abklärung wird durch Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern durchgeführt. Der Vorteil eines solchen Schlichtungsverfahrens ist, obgleich es mit einer Dauer von etwa einem Jahr angesetzt werden kann, seine Kostenfreiheit. Das Schlichtungsverfahren kann nur durchgeführt werden, wenn der Arzt diesem auch zuspricht.