Sandra Mihatsch
Fachanwältin für Medizinrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht

 

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Arbeitsrecht Essen & Bochum

Abmahnung, Arbeitsvertrag, Kündigung, Mobbing

Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts kann Rechtsanwältin Mihatsch, als Fachanwältin für Arbeitsrecht und durch ihre langjährige Tätigkeit in großen Kanzleien in Wien und Essen auf viel praktische Erfahrung zurückgreifen. Um diese zu festigen und auch stetig auf dem Laufenden zu halten, gibt sie darüber hinaus als Dozentin auch Schulungen im Arbeitsrecht. So ist sichergestellt, dass sie sich in dem sehr vielseitigen Gebiet des Arbeitsrechts jederzeit professionell auf die individuellen Bedürfnisse ihrer Mandanten einstellen kann. Mit dem Arbeitsrecht werden die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, Koalitionen der Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber und auch Vertretungsorganen derselben geregelt. Damit umfasst das Arbeitsrecht also Regelungen bezüglich Beginn oder Ende eines Arbeitsverhältnisses und damit zusammenhängenden Verträgen, wie Arbeitsverträgen (auch Anstellungsvertrag genannt), Aufhebungsverträgen oder Kündigungsschreiben.

Rechtsanwältin Mihatsch kümmert sich professionell um Ihre individuellen arbeitsrechtlichen Belange. Das Arbeitsrecht ist ein besonders vielschichtiges Rechtsgebiet, es ist in zahlreichen Gesetzen geregelt und damit sehr unübersichtlich. Fachanwältin Mihatsch vertritt Sie in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten sowohl außergerichtlich als auch vor den Arbeitsgerichten. Das Arbeitsrecht erfordert strategisch ausgerichtetes juristisches Handeln und Verhandlungsgeschick.

Das Arbeitsrecht unterliegt zudem einer ständigen Weiterentwicklung und Umwandlung durch die Rechtsprechung, die genauestens zu beobachten ist. Auch gibt es kaum ein Rechtsgebiet, das mehr vom Europäischen Recht und Europäischen Gerichtshof beeinflusst wird als das Arbeitsrecht.

Zu den üblichen Punkten, die im Rahmen des Arbeitsrechts angesprochen werden, gehören Abmahnungen von Arbeitnehmern, die mitunter auch in Kündigungen enden können und in beiden Fällen die Frage, ob selbige rechtens waren, oder ob sie formale Fehler oder Ähnliches aufweisen, was ihre Gültigkeit zunichte macht. Darüber hinaus ist ein in den letzten Jahren vermehrt aufkommendes Thema "Mobbing am Arbeitsplatz", was bei vielen Betroffenen nicht selten zu körperlicher und / oder seelischer Belastung und schlimmstenfalls langanhaltenden Schäden führt.

Im Rahmen des Beginns oder Beendens von Arbeitsverhältnissen ist Rechtsanwältin Mihatsch aufgrund ihres Fachanwaltstitels die ideale Ansprechpartnerin für Arbeitnehmer, falls die Prüfung eines vorliegenden Anstellungsvertrags oder ggf. auch einer Änderungskündigung gewünscht ist.

Arbeitsrecht - Abmahnung

Abmahnungen sind häufig als Vorbereitung für eine Kündigung zu sehen. Das primäre Ziel einer Abmahnung gegenüber dem Arbeitnehmer ist, ihm sein Fehlverhalten aufzeigen und ihm bei Wiederholung arbeitsrechtliche Konsequenzen - was schlussendlich auch eine Kündigung sein kann - aufzeigen. Falls sich der Arbeitnehmer nicht beeindruckt zeigt und trotz Abmahnung sein Verhalten nicht ändert, läuft er Gefahr aufgrund seines Verhaltens gekündigt zu werden.

Oft entsprechen Abmahnungen allerdings nicht den Anforderungen, die das Arbeitsgericht an solche stellen und müssen aus der Personalakte entfernt werden. Falls Sie also bereits Abmahnungen erhalten haben sollten, können Sie sie von Rechtsanwältin Mihatsch ob ihrer Gültigkeit einsehen und prüfen lassen.

Arbeitsrecht - Kündigung

Je nach Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, können unterschiedliche Arten von Kündigungen vorliegen. Das können sog. außerordentliche Kündigungen sein, die ohne Einhaltung der Kündigungsfrist gelten - dies geschieht in der Regel nur in schwerwiegenden Fällen, bei denen das Warten bis zur vereinbarten Beendigung unzumutbar ist, oder das Gegenstück, die ordentliche Kündigung, welche das Vertragsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist beendet. Darüber hinaus gibt es noch Änderungskündigungen, mit denen der Leistungsaustausch unter bisherigen Bedingungen beendet und gleichzeitig ein Angebot der Fortsetzung unter veränderten Konditionen geschlossen wird.

Egal, welche Art der Kündigung Sie erhalten haben, Frau Sandra Mihatsch Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht kann Sie jederzeit über sinnvolle Vorgehensweisen im Kündigungsfall beraten und das Kündigungsschreiben selbst prüfen, möglicherweise hat es durch gravierende Formfehler gar keine Gültigkeit!

Arbeitsrecht - Mobbing

Das sog. Mobbing kann in sehr unterschiedlicher Art und Weise stattfinden, sodass eine exakte Definition schwierig wird. Im Arbeitsleben wird üblicherweise von Mobbing gesprochen, wenn jemand schikaniert oder absichtlich benachteiligt wird. Das Mobbing kann dabei sowohl verbal, beispielsweise in Form von Beschimpfungen, als auch nonverbal z. B. durch wissentliches Vorenthalten von Informationen, stattfinden.

Schlimmstenfalls kann Mobbing soweit ausarten, dass die Betroffenen physisch - z.B. durch körperliche Gewaltanwendung - oder psychisch angegriffen werden. Doch nicht jede spannungsgeladene Situation am Arbeitsplatz stellt unbedingt Mobbing dar. Daher ist, um die Sachlage eindeutig zu erfassen und ggf. rechtliche Schritte einleiten zu können, eine Beratung von Rechtsanwältin Mihatsch sehr empfehlenswert.

Arbeitsrecht - Arbeitsverträge und Aufhebungsverträge

Der Arbeitsvertrag ist nach deutschem Recht die Basis eines Arbeitsverhältnisses und beinhaltet Regelungen, Vereinbarungen und geforderte Leistungen. Der Unterschied zwischen einem Arbeitsverhältnis auf der Basis eines solchen Vertrages und einem freien Dienstverhältnis besteht darin, dass er von der persönlichen Abhängigkeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gekennzeichnet ist. Aufgrund mittlerweile hoher Komplexität vieler Tätigkeiten sind Arbeitsverträge sehr umfangreich geworden, sodass eine Prüfung von Fachanwältin Mihatsch auf nachteilige Vereinbarungen oder versteckte Klauseln sehr zu empfehlen ist.

Aufhebungsverträge bilden neben Kündigungen eine weitere Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Das klingt im ersten Moment nach einer besseren Variante als eine Kündigung, ist aber unter Umständen mit einer gewissen Vorsicht zu genießen! Da der Arbeitnehmer nämlich aktiv an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mitwirkt, besteht die Gefahr, dass die Agentur für Arbeit eine sogenannte Sperrzeit verhängt. Daher sollte vor dem Unterschreiben eines Aufhebungsvertrages unbedingt juristischer Rat von Rechtsanwältin Mihatsch eingeholt werden, damit mögliche Folgen im Voraus erläutert und ggf. abgewogen werden können.

Arbeitsrecht - Betriebsräte

Da Betriebsräte für die Vertretung der Arbeitnehmerinteressen zuständig sind, können sie hin und wieder in Konflikt mit dem Arbeitgeber gelangen. Daher sind Betriebsräte gut beraten, sich an einen Anwalt oder besser Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Fachanwältin Sandra Mihatsch unterstützt Mitglieder des Betriebsrats bei Anhörungsverfahren in personellen Angelegenheiten sowie auch bei Entwurf und Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen.

Darüber hinaus berät Rechtsanwältin Mihatsch den Betriebsrat zu allen Fragen des Betriebsverfassungsgesetzes. Insbesondere Arbeitnehmer, die erst jüngst in diese Position gekommen sind, haben viel dazu zu lernen – Welche Aufgaben erwarten mich als Betriebsrat, welche Rechte stehen mir zu? Durch Mitbestimmungsrechte in sozialen und personellen Angelegenheiten hat der Betriebsrat auch maßgeblichen Einfluss auf Kündigungen, Versetzungen sowie Ein- und Umgruppierungen. Rechtsanwältin Sandra Mihatsch unterstützt Mitglieder des Betriebsrats bei der Durchsetzung dieser Mitbestimmungsrechte.

Wenn ein Arbeitnehmer regelmäßig oder ununterbrochen innerhalb eines Jahres über 6 Wochen erkrankt, muss der Arbeitgeber mit dem betroffenen Arbeitnehmer und dem Betriebsrat klären, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann. Gerne unterstützt Frau Mihatsch Betriebsräte im Rahmen des Betriebliches Eingliederungsmanagements und zugehörigen Betriebsvereinbarungen.

Weiterhin begleitet Fachanwältin Mihatsch ihre Mandanten auch bei arbeitsgerichtlichen Verfahren, sowie bei Verfahren vor der Einigungsstelle. Ebenso führt sie außergerichtliche Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite durch.