
Rechtsgebiete:
Medizinrecht
Arzthaftungsrecht
Arbeitsrecht
Betriebsverfassungsrecht

Rechtsgebiete:
Medizinrecht
Arzthaftungsrecht
Arbeitsrecht
Betriebsverfassungsrecht

Ein Arbeitgeber ist sowohl Vertragspartner des Arbeitnehmers, als auch Mitglied der Betriebsverfassung. Er fordert die im Arbeitsvertrag festgelegte Leistung vom Arbeitnehmer und muss ihn dafür entlohnen. Sowohl natürliche Personen (z.B. Einzelkaufleute), als auch juristische Personen des privaten bzw. öffentlichen Rechts (z.B. Person einer GmbH bzw. einer Gemeinde), sowie nicht rechtsfähige Personenverbände oder Handelsgesellschafter können Arbeitgeber sein.