Rechtsgebiete:
Medizinrecht
Arzthaftungsrecht
Arbeitsrecht
Betriebsverfassungsrecht
Rechtsgebiete:
Medizinrecht
Arzthaftungsrecht
Arbeitsrecht
Betriebsverfassungsrecht
Zwischen Arzt und Patient wird zu Beginn einer Behandlung oftmals ein Behandlungsvertrag abgeschlossen. Der Abschluss erfolgt in der Regel allerdings nicht schriftlich, sondern mündlich und durch schlüssiges Verhalten. Behandlungsverträge sind Dienstleistungsverträge bei denen der behandelnde Arzt allerdings keinen bestimmten Behandlungserfolg schuldet, sondern eine je nach geltendem medizinischem Standard gute Behandlung. Eine Unterschreitung des Behandlungsvertrags kann u.U. Schadensersatzansprüche gegen den Arzt, das Pflegepersonal oder dem Krankenhaus zur Folge haben.