
Rechtsgebiete:
Medizinrecht
Arzthaftungsrecht
Arbeitsrecht
Betriebsverfassungsrecht

Rechtsgebiete:
Medizinrecht
Arzthaftungsrecht
Arbeitsrecht
Betriebsverfassungsrecht

Ein Medizinisches Versorgungszentrum (kurz MVZ) stellt neben der Praxisgemeinschaft bzw. Gemeinschaftspraxen eine weiete Form der Kooperation behandelnder Ärzte dar. In Medizinischen Versorgungszentren können beliebig viele zugelassene Ärzte im Angestelltenverhältnis arbeiten, in gewöhnlichen Arztpraxen ist so etwas nur in eingeschränktem Maße möglich. In Medizinischen Versorgungszentren ist eine fachübergreifende Belegung (also Fachärzte unterschiedlicher Richtungen) zwingend.