Rechtsgebiete:
Medizinrecht
Arzthaftungsrecht
Arbeitsrecht
Betriebsverfassungsrecht
Rechtsgebiete:
Medizinrecht
Arzthaftungsrecht
Arbeitsrecht
Betriebsverfassungsrecht
Ein Medizinisches Versorgungszentrum (kurz MVZ) stellt neben der Praxisgemeinschaft bzw. Gemeinschaftspraxen eine weiete Form der Kooperation behandelnder Ärzte dar. In Medizinischen Versorgungszentren können beliebig viele zugelassene Ärzte im Angestelltenverhältnis arbeiten, in gewöhnlichen Arztpraxen ist so etwas nur in eingeschränktem Maße möglich. In Medizinischen Versorgungszentren ist eine fachübergreifende Belegung (also Fachärzte unterschiedlicher Richtungen) zwingend.