Rechtsgebiete:
Medizinrecht
Arzthaftungsrecht
Arbeitsrecht
Betriebsverfassungsrecht
Rechtsgebiete:
Medizinrecht
Arzthaftungsrecht
Arbeitsrecht
Betriebsverfassungsrecht
Die Schweigepflicht ist eine rechtliche Verpflichtung, anvertraute Geheimnisse nicht weiterzugeben und soll die Menschenwürde sowie das Persönlichkeitsrecht des jeweiligen Patienten schützen. Die ärztliche Schweigepflicht ist standesrechtlich normiert und strafrechtlich geregelt. Offenbart ein Arzt unbefugt ein solches Geheimnis, macht er sich strafbar. Die Schweigepflicht gilt grundsätzlich gegenüber allen Dritten - auch Angehörigen eines Betroffenen.