Folgen einer Impfung können als Arbeitsunfall gewertet werden

Bei medizinischem Fachpersonal können gesundheitliche Beeinträchtigungen infolge einer Impfung als Arbeitsunfall gewertet werden.


Zu diesem Ergebnis gelangte das Sozialgericht in Mainz im Fall einer Krankenschwester. Als Kinderkrankenschwester im Uniklinikum Mainz beschäftigt, war ihr durch den Arbeitgeber dringend zu einer Impfung gegen die Schweinegrippe geraten worden. Aufgrund einer darauf beruhenden schweren Erkrankung ist sie inzwischen erwerbsunfähig. Unter Hinweis auf die Freiwilligkeit der Impfung verweigerte die Unfallversicherung jedoch die begehrten Zahlungen.

Das Gericht widersprach der Ansicht der Versicherung und führte aus, dass die Krankenschwester infolge ihrer Tätigkeit auf der Kinderstation ein erhöhtes Risiko zur Erkrankung an der Schweinegrippe getragen hätte. Denn besonders Kinder und Jugendliche seien für diese anfällig. Gerade für Beschäftigte im Gesundheitswesen wurde deshalb durch die Impfkommission eine Impfung empfohlen, auf welche sich auch der Rat der Klinik stützte. Die Impfung lag auch im Interesse der Klinik, welche mit der Impfung krankheitsbedingten Ausfällen bei ihrem Personal vorbeugen wollte. Zu diesem Zweck bewarb sie die Impfung aktiv. Vor diesem Hintergrund ist von einem Zusammenhang von der Tätigkeit der Betroffenen als Krankenschwester mit der Impfung auszugehen, weshalb die Unfallversicherung den Antrag nicht ablehnen durfte.
 
Sozialgericht Mainz, Urteil SG MZ S 10 U 48 11 vom 21.03.2013
Normen: § 8 SGB VII
[bns]