Rechtsgebiete:
Medizinrecht
Arzthaftungsrecht
Arbeitsrecht
Betriebsverfassungsrecht
Rechtsgebiete:
Medizinrecht
Arzthaftungsrecht
Arbeitsrecht
Betriebsverfassungsrecht
Die rechtlich-soziale Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gilt als Arbeitsverhältnis. In Deutschland handelt es sich dabei um einen privatrechtlichen Vertrag, der sogenannte Arbeitsvertrag, der das Dauerschuldverhältnis Arbeitsleistung gegen Entgelt beschreibt.