Änderungskündigung

Der Begriff Änderungskündigung kann missverständlich sein, da er suggeriert, dass das bestehende Arbeitsverhältnis lediglich teilweise verändert würde. Tatsächlich aber wird bei einer Änderungskündigung das gesamte Arbeitsverhältnis zunächst gekündigt und im selben Schritt ein neues Arbeitsverhältnis zu den geänderten Bedingungen angeboten. Der Gekündigte hat daraufhin verschiedene Möglichkeiten zu handeln. Er kann die geänderten Bedingungen annehmen, sie ablehnen, oder sie unter vorbehalt annehmen um die Bedingungen gerichtlich auf Wirksamkeit prüfen zu lassen.