Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist ist der vertraglich vereinbarte Zeitraum zur rechtswirksamen Beendigung des geschlossenen Vertragsverhältnisses und unterscheidet sich je nach dem, ob der Arbeitnehmer, oder Arbeitgeber die Kündigung aussprechen will. Das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers kann mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber variiert die Kündigungsfrist je nach Bestandslänge des Arbeitsverhältnisses. Wenn das Arbeitsverhältnis:

  • 02 Jahre bestanden hat, 01 Monat zum Ende eines Kalendermonats,
  • 05 Jahre bestanden hat, 02 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  • 08 Jahre bestanden hat, 03 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  • 10 Jahre bestanden hat, 04 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  • 12 Jahre bestanden hat, 05 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  • 15 Jahre bestanden hat, 06 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  • 20 Jahre bestanden hat, 07 Monate zum Ende eines Kalendermonats.