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Ärztliche Eingriffe bedürfen zu ihrer Rechtmäßigkeit grundsätzlich der Einwiligung des Patienten, damit dieser sein Selbstbvestimmungsrecht ausüben und über sein Recht auf körperliche Unversehrtheit verfügen kann.
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 25.05.2011
Ist ein Patient über die grundsätzliche Möglichkeit informiert, eine Mandeloperation in Vollnarkose durchführen zu lassen oder in örtlicher Betäubung, muss der Patient nicht gesondert darüber aufgeklärt werden, dass sich die Operation bei einer der beiden Alternativen schneller druchführen lässt, wenn sich dabei ein Zeitunterscheid von lediglich 15 Minuten ergibt.
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 07.04.2011
Die versehentliche oder unbewusste Einnahme von Allergenen stellt einen Unfall im Sinne der privaten Unfallversicherung dar.
Oberlandesgericht München, Urteil vom 01.03.2012
Verfügen Berufstätige aufgrund der von ihnen ausgeübten Tätigkeit über ein erhöhtes Ansteckungsrisiko mit Hepatitis C, so ist stets davon auszugehen, dass sie sich die Infektion im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit zugezogen haben.
Bundessozialgericht, Urteil vom 02.04.2009
Ein grober Behandlungsfehler liegt vor, wenn gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen wurde und ein Fehler vorliegt, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich ist, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.09.2011
Gibt ein Arzt bei einer ambulanten Untersuchung eine Operationsempfehlung ab, so muss er im Vorfeld des noch ungewissen Eingriffs nicht über die mit einem Eingriff verbundenen Risiken aufklären.
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 24.08.2011
Es liegt ein grober Behandlungsfehler vor, wenn bei zwingenden Hinweisen auf eine extrauterine Schwangerschaft (Eileiterschwangerschaft) keine Bauchspiegelung vorgenommen wird und keine regelmäßige Beta-HCG-Kontrolle erfolgt.
Oberlandesgericht München, Urteil vom 20.07.2011
Einer Klägerin wurden 60 000 Euro Schmerzensgeld für die fehlerhafte Behandlung einer Schulterdystokie zugesprochen.
Oberlandesgericht München, Urteil vom 08.07.2010
Unterlassene Befunderhebungen können eine Beweiserleichterung hinsichtlich der haftungsbegründenden Kausalität zu Folge haben.
Landgericht München, Urteil vom 27.07.2011
Sind Schönheitsoperationen nicht medizinisch indiziert, so besteht für sie eine Umsatzsteuerpflicht.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 07.10.2010