Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Durch die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wird die Abrechnung medizinischer Leistungen außerhalb gesetzlicher Krankenversicherungen geregelt. Sie enthält ein umfangreiches Leistungsverzeichnis nach dem der Arzt seine Abrechnung erstellen muss. Die Geührenordnung für Ärzte bildet die Berechnungsgrundlage bei privat versicherten Patienten und für andere ärztliche Leistungen, die von einem in Deutschland approbierten Arzt in Rechnung gestellt werden. Oft kommt es zu Meinungsverschiedenheiten zwschen Arzt und privater Krankenversicherung bzw. Beihilfe, wenn diese nicht bereit sind, die vom Arzt erbrachte Leistung erstatten zu wollen.